Eigentümer von selbst genutzten Immobilien können seit Anfang 2024 ein aktualisiertes Formular nutzen, um 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungen von der Steuer abzusetzen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die energetische Modernisierung von Wohngebäuden zu fördern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Aktualisierte Formulare 2024
Die Musterbescheinigungen, die Eigentümer für die Steuervorteile beim Finanzamt einreichen müssen, wurden im Februar 2024 um spezifische Angaben erweitert. Die Musterbescheinigung für 2024 stellt das Bundesministerium auf ihrer Webseite bereit. Neu hinzugekommen sind detaillierte technische Spezifikationen, die die durchgeführten Maßnahmen genau beschreiben. Diese beinhalten Informationen zu den verwendeten Materialien, deren Dämmwerte (U-Werte) und die genaue Art der Installation. Dies soll sicherstellen, dass nur solche Maßnahmen gefördert werden, die tatsächlich eine signifikante Energieeinsparung bewirken.
Zusätzlich müssen die Bescheinigungen nun auch eine Bestätigung durch einen zugelassenen Energieberater enthalten. Er muss die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gemäß der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) überprüfen. Diese Ergänzung soll die Qualität der energetischen Sanierungen sicherstellen und es selbstnutzenden Eigentümern leichter machen, die energetische Sanierung steuerlich geltend zu machen.
Steuervorteile und Einschränkungen
Der Steuerbonus gilt für energetische Sanierungen ab 2020. Es können sowohl sowohl der Lohn für die Handwerker als auch die Kosten für das nötige Material steuerlich abgesetzt werden. Der maximale steuerliche Vorteil beträgt 40.000 Euro pro Wohnobjekt, verteilt über drei Jahre: 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr sowie 6 Prozent im dritten Jahr. Dabei dürfen die Sanierungskosten 200.000 Euro nicht überschreiten. Die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen ist im §35c Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Wichtig ist, dass die Förderung nicht kombiniert werden kann. Eigentümer müssen sich entscheiden, ob sie Förderungen von KfW oder BAFA in Anspruch nehmen oder die Sanierungskosten steuerlich absetzen. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Um den Steuerbonus in Anspruch zu nehmen, muss das Wohngebäude mindestens zehn Jahre alt sein und die Maßnahmen müssen bestimmten technischen Anforderungen gemäß der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen. Zudem muss das Haus vom Eigentümer selbst bewohnt werden.
Die Bescheinigung für die Steuererklärung kann von einem BAFA-zugelassenen Energieberater (Energieeffizienz-Experten) oder einem Fachunternehmen ausgestellt werden, das die energetische Sanierung durchgeführt hat.
Diese Maßnahmen gelten als energetische Sanierung und sind steuerlich begünstigt
Zu den steuerlich absetzbaren Maßnahmen gehören die Dämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, die Erneuerung von Fenstern, der Austausch der Heizung sowie Optimierungen der Heizungsanlage. Diese Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt und durch einen Energieberater oder eine vergleichbare qualifizierte Person bescheinigt werden.
Folgende Maßnahmen zur energetischen Sanierung können selbstnutzende Eigentümer von der Steuer absetzen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als zwei Jahre)
- Installation digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung
Diese Materialien müssen verwendet werden, um sie von der Steuer absetzen zu können
Die Materialien, die für energetische Sanierungen verwendet werden müssen, sind ebenfalls klar geregelt, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen eine hohe Effizienz bieten. Für die Wärmedämmung kommen vor allem Dämmstoffe wie Mineralwolle, Polystyrolplatten und Polyurethan-Hartschaum zum Einsatz. Diese Materialien zeichnen sich durch ihre guten Dämmwerte und ihre Langlebigkeit aus. Zudem entsprechen sie den Anforderungen der ESanMV und tragen so zur Reduzierung des Energieverbrauchs bei.
U-Werte müssen eingehalten werden, um von Steuerbonus zu profitieren
Die U-Werte (Dämmwerte), die bei einer energetische Sanierung erreicht werden müssen, um die Kosten steuerlich absetzen zu können, sind in der ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung) klar definiert. So dürfen beispielsweise die U-Werte für die Dämmung von Wänden nicht höher als 0,24 W/(m²·K) sein, für Dächer und Geschossdecken gelten Grenzwerte von 0,20 W/(m²·K). Diese Werte gewährleisten, dass die Dämmmaßnahmen einen erheblichen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.
Für Fenster und Außentüren gelten ebenfalls strenge Vorgaben. Der U-Wert für Fenster darf maximal 0,95 W/(m²·K) betragen, um als förderfähig zu gelten. Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Maßnahmen den gewünschten Effekt der Reduktion des Energieverbrauchs erzielen und somit zur Erreichung der Klimaziele beitragen.
Die folgenden U-Werte (Dämmwerte) müssen erreicht werden, wenn Eigentümer Kosten für ihre energetische Sanierung von der Steuer absetzen wollen:
- Dämmung von Wänden: max. 0,24 W/(m²·K)
- Dämmung von Dächern: max. 0,20 W/(m²·K)
- Dämmung von Geschossdecken: max. 0,20 W/(m²·K)
- Fenster: max. 0,95 W/(m²·K)
- Außentüren: max. 0,95 W/(m²·K)
Dämmstoffe müssen fachgerecht installiert werden
Die Installation dieser Materialien muss fachgerecht durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Dämmstoffe lückenlos und ohne Wärmebrücken angebracht werden. Eine sorgfältige Verarbeitung ist essenziell, um die gewünschten Dämmwerte zu erreichen und die energetische Effizienz des Gebäudes zu optimieren. Die ausführenden Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die technischen Anforderungen erfüllen, die in der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung festgelegt sind.
Die ESanMV legt die Vorgaben für den Steuervorteil fest
Die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) bildet die rechtliche Grundlage für die technischen Anforderungen, die für die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen erfüllt werden müssen. Sie wurde eingeführt, um klare Standards für Sanierungsmaßnahmen zu setzen und die Qualität der durchgeführten Arbeiten zu sichern. Durch die Verordnung wird gewährleistet, dass nur solche Maßnahmen steuerlich gefördert werden, die nachweislich zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen.
Die ESanMV legt detailliert fest, welche technischen Spezifikationen und U-Werte für verschiedene Bauteile gelten. Ziel der Verordnung ist es, die Umsetzung der Klimaziele zu unterstützen und den Energieverbrauch in Wohngebäuden nachhaltig zu senken. Sie bietet Eigentümern klare Richtlinien und erleichtert die Planung und Durchführung von energetischen Sanierungen.