Europäischer Rat stimmt Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie zu

Die europäische Union hat eine neue Gebäudeeffizienzrichtlinie beschlossen. Was Hausbesitzer über die neuen Sanierungsvorgaben wissen müssen.

Am 12. April 2024 hat der europäische Rat die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie angenommen, für die sich einen Monat zuvor das EU-Parlament ausgesprochen hat. Die Sanierungsvorgaben aus der neuen Gebäudeeffizienzrichtlinie verschärft die energetischen Sanierungsvorgaben für Wohn- und Nichtwohngebäude in allen Mitgliedstaaten. Die ursprünglich geplante Sanierungspflicht wurde jedoch nicht in die endgültige Richtlinie aufgenommen.

Energieverbrauch im Gebäudesektor bis 2030 um 16 Prozent senken

Die Novelle der Gebäuderichtlinie (EPBD) legt eine Reduzierung des Energieverbrauch im Gesamtbestand der Gebäude in Europa fest. Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent im Vergleich zu 2020 senken. Dabei müssen mindestens 55 Prozent der Energieeinsparungen durch Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden. Eine zuvor geplante Sanierungspflicht für energetisch am schlechtesten ausgestattete Häuser ist dagegen vom Tisch. Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie wurde Anfang Mai veröffentlicht, am 28.05.2024 tritt sie in Kraft.

Umsetzung der Richtlinie in Deutschland

Wie die Sanierungsvorhaben der europäischen Union national konkretisiert werden, ist den EU-Mitgliedstaaten überlassen. Deutschland hat nun zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz anpassen muss, damit die EU-Gebäuderichtlinie eingehalten werden kann. In der zweijährigen Umsetzungsphase wird die EU mit den Mitgliedstaaten die notwendigen Maßnahmen für die einzelnen Länder prüfen.

Auswirkungen für Hausbesitzer

Konkrete Pläne für die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie gibt es noch nicht. Angedacht sind bisher Erleichterungen für sozial schlechter gestellte Personen und Senioren. Zudem sollen Ferienhäuser und besonders kleine Häuser von den Sanierungsvorgaben ausgenommen werden. Auch über Konsequenzen für Hausbesitzer, die die Sanierungsvorgaben nicht rechtzeitig erfüllen, wird es bis Mai 2026 Gespräche geben.

Für Hausbesitzer bedeuten die neuen Regelungen sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Einerseits müssen sie möglicherweise in Sanierungsmaßnahmen investieren, andererseits können sie langfristig von niedrigeren Energiekosten und einem gesteigerten Immobilienwert profitieren. Finanzielle Unterstützungen sollen den Übergang erleichtern und Investitionen fördern. Konkreter Handlungsbedarf für Hausbesitzer besteht voraussichtlich in zwei bis drei Jahren, wenn die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht integriert ist.

Weitere Vorgaben für Wohngebäude: Neubauten und Heizungen

Auch für Neubauten, Heizungsanlagen und erneuerbare Energien sind Vorgaben in der EU-Gebäuderichtlinie festgeschrieben: Neubauten sollen ab 2030 klimaneutral konzipiert werden und sogenannte Nullemissionsgebäude (Zero Emission Buildings) sein. Eine Förderung für Öl- und Gasheizungen gibt es nur noch bis 2025, es sei denn Hausbesitzer entscheiden sich für eine Hybridheizung, die mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermie-Anlage kombiniert wird.

Umsetzungspläne der EU

Die EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten nationale Pläne zur Erreichung der Ziele entwickeln und umsetzen. Diese Pläne sollen detaillierte Maßnahmen und Zeitpläne enthalten, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, regelmäßig Berichte über ihre Fortschritte vorzulegen und ihre Strategien anzupassen.

Die neuen Regelungen der EU-Gebäuderichtlinie betreffen sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Für beide Kategorien gelten spezifische Vorgaben zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die EU setzt darauf, dass durch diese Maßnahmen der Energieverbrauch im Gebäudesektor signifikant gesenkt wird und die Nutzung fossiler Brennstoffe deutlich reduziert wird.

Die EU-Kommission betont, dass die Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudesektor entscheidend für die Erreichung der Klimaziele ist. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. 2050 soll Europa klimaneutral sein.


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